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Energiepass

Der Energiepass wurde aufgrund der EU-Gebäuderichtlinie bereits 2002 für Neubauten eingeführt. Die Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) stellt Richtlinien für energetisches modernes Bauen auf. Diese betreffen alle Punkte, die die Energieeffizienz eines Gebäudes ausmachen. So gelten für Außenwände, Fenster und Kellerdämmung folgende Werte:

Anforderungen an Außenwände geforderter Wert nach EnEVDämmstärke
Wenn Außenwände von beheizten Räumen neu errichtet, ersetzt, innen verkleidet oder gedämmt werden U< = 0,45 W/(m²K) ca. 6–7 cm
Wenn Außenwände von beheizten Räumen außen verkleidet oder gedämmt werden oder eine Kerndämmung erhalten sollen U< = 0,35 W/(m²K) ca. 8–10 cm
Wenn die Wände neu verputzt werden sollen und die bestehende Wand weniger als einen U-Wert von 0,9 W/(m²K) hat U< = 0,35 W/(m²K) ca. 8–10 cm
Anforderungen an Fenster geforderter Wert nach EnEV
Erstmaliger Einbau oder Ersatz von Fenstern, Einbau von Vor- oder Innenfenstern Fenster Uw< = 1,7 W/(m²K)
Ersatz der Verglasung Ug-Glas< = 1,5 W/(m²K)
Ersatz der Verglasung im Kasten- oder Verbundfenster Einbau einer Scheibe mit infrarot reflektierender Beschichtung
Ersatz der Außentür U< = 2,9 W/(m²K)
Anforderungen an KellerdämmungWärmedurchgangskoeffizientDämmstärke
Außenseitige Dämmung von Kellerwänden, Anbringung von außenseitigen Feuchtigkeitssperren oder an Kellerwänden, Dämmung von Kellerdecken auf der Kaltseite U< = 0,4 W/(m²K) ca. 6–7 cm
Ersatz oder erstmaliger Einbau von Wänden und Decken gegen unbeheizte Räume und Erdreich, innenseitige Dämmung von Kellerwänden, Dämmung von Kellerdecken auf der Warmseite U< = 0,5 W/(m²K) ca. 4–6 cm
Einbau von Dämmschichten und Erneuerung des Fußbodenaufbaus auf der beheizten Seite Höchstmögliche Dämmschichtdicke, die ohne Anpassung von Türhöhen aufgebracht werden kann

Aber auch bereits bestehende Gebäude sind schon von der EnEV 2002 betroffen. Alle Heizkessel, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden und nicht Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind, müssen bis zum 31. Dezember 2006 ausgetauscht werden. 

Ab Januar 2006 sollte ein weiterer Schritt der EnEV durchgesetzt werden, der die Einführung des Energiepasses für alle Gebäude durchgesetzt hätte. Diese Einführung hat sich durch den politischen Wechsel um vermutlich ein Jahr verschoben.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die EnEV 2006 in Kraft tritt, muss zusätzlich bei jedem Verkauf und jeder Vermietung ein aktueller Energiepass des Gebäudes vorgelegt werden. Dies gilt für jede Nutzungsform: Ob für Privathaus, Mietobjekt oder Büro, sowohl für bewohnte als auch nichtbewohnte Gebäude trifft die EnEV zu. Öffentliche Gebäude müssen ihren Gebäudepass öffentlich zugänglich machen.

Ihre Vorteile durch die Einführung des Energiepasses:

  • Mehr Transparenz beim Immobilienkauf: Sie können Gebäude anhand ihrer Werte objektiv vergleichen und wissen direkt, ob ein Objekt seinen Preis wert ist.

  • Übersehen Sie die Gesamteffizienz Ihres Gebäudes, planen Sie Arbeiten nach Ihrer Notwendigkeit und vorausschauend als Gesamtkonzept: So sparen Sie Kosten!

Schwaiger SIS erstellt Ihnen den Energiepass nach aktuell geltenden, bundesweiten Richtlinien. Er ist allgemein verständlich gehalten, sodass Sie die ideale Planungsvorlage für Ihr Modernisierungsvorhaben erhalten – wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Tipp: Berechnen Sie den Energieverbrauchswert Ihres Hauses!

Rechnen Sie Ihren Heizölverbrauch (l) bzw. Ihren Erdgasverbrauch (m3) mal 10 und Sie erhalten die verbrauchten Kilowattstunden im Jahr. Falls Sie Ihr Wasser auch mit Ihrer Heizung erhitzen, nehmen Sie die Anzahl der Personen in Ihrem Haus mal 1000 und ziehen Sie das Ergebnis von der vorherigen Summe ab. Die erhaltene Zwischensumme teilen Sie einfach durch Ihre Wohnfläche in Quadratmetern und erhalten damit die verbrauchten Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr: Dies ist der Energieverbrauchswert Ihres Hauses. Falls dieser über 120 liegt, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

 

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